Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Place ID (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Architekten- und Designleistungen, sowie Umbauten abgeschlossen werden.(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots des Auftragnehmers oder durch Unterzeichnung eines Vertrages zustande.(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

§ 3 Leistungsumfang und Vergütung

(1) Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.(2) Soweit im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, wird die Vergütung auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht in der vereinbarten Leistung enthalten sind, werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Notwendigkeit und die Höhe der Zusatzkosten rechtzeitig informieren.(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.(2) Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer Verlängerung der vereinbarten Fristen und ggf. zu Mehrkosten führen.

§ 5 Fristen und Termine

(1) Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung angegeben sind.(2) Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten. Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrags behindern, wie z.B. höhere Gewalt, kann der Auftragnehmer die Frist entsprechend verlängern.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kauf sofort Vorkasse (ohne Abzug) frei unserer Zahlstelle zu leisten. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gutschriften werden ausdrücklich zum Zwecke der Verrechnung erteilt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.

§ 7 Lieferzeiten

(1) Der Beginn der von uns angegebenen oder mit uns vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Erfüllung der sonstigen Mitwirkungshandlungen durch den Besteller voraus.(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.(4) Sofern die Voraussetzungen in Absatz 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zu fälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretender Lieferverzug auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

§ 8 Auslieferung 

(1) Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung des Kaufpreises trotz Mahnung und Fristsetzung in Verzug geraten, behalten Wir uns vor, die Auslieferung der Ware zu verweigern oder, falls bereits erfolgt, die Ware wieder abzuholen.(2) Im Falle eines Zahlungsverzugs weisen Wir schriftlich darauf hin und setzen eine Frist zur Zahlung. Sollte der Auftraggeber auch nach Ablauf dieser Frist die Zahlung nicht leisten, wird das Unternehmen die Lieferung verweigern oder den Rücktransport der Ware veranlassen.(3) Die Rückholung der Ware erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zurückzugeben.(4) Der Auftraggeber trägt die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware, wenn sie sich nach der Lieferung in seinem Besitz befindet und die Zahlung noch nicht erfolgt ist.(5) Wir behalten uns vor, auch bei erfolgter Lieferung und Nichtzahlung des Kaufpreises, die Ware auf Rechnung des Kunden abzuholen. Dies gilt insbesondere bei Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit oder bei wiederholtem Zahlungsverzug.(6) Sollte Wir die Ware aufgrund einer Nichtzahlung des Kunden zurückfordern, bleibt der Anspruch auf den Kaufpreis sowie eventuelle Schadensersatzansprüche unsererseits unberührt. 

§ 9 Abnahme der Leistungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nach deren Fertigstellung abzunehmen, sofern keine Mängel vorliegen.(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich ablehnt.(3) Bei Mängeln der erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Mängel unverzüglich anzuzeigen, damit der Auftragnehmer die Mängel beheben kann.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 11 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Alle geistigen Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, einschließlich Entwürfen, Plänen, Skizzen und anderen Arbeiten, verbleiben beim Auftragnehmer.(2) Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeiten, jedoch nur für den vereinbarten Zweck und Umfang.(3) Jegliche weitergehende Nutzung der Arbeiten, insbesondere die Vervielfältigung oder öffentliche Wiedergabe, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.(4) Der Auftragnehmer erhält das Recht, die Logos des Auftraggebers auf seiner Seite zu Veranschaulichungszwecken zu verbreiten. 

§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers enthalten, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.(4) Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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